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Der Hubraum steht in Feld P.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Schadstoffklasse, CO₂-Wert und Leistung spielen für die Steuer keine Rolle – die Leistung aus Feld P.2 entscheidet nur darüber, ob ein 125er als steuerfreies Leichtkraftrad gilt.
Die Kfz-Steuer für ein Motorrad hängt an einer einzigen Zahl: dem Hubraum. Je angefangene 25 cm³ werden 1,84 € im Jahr fällig. Schadstoffklasse, CO₂-Ausstoß, Alter und Leistung spielen keine Rolle. Leichtkrafträder und Kleinkrafträder sind ganz steuerfrei, und wer im Winter abmeldet, zahlt mit einem Saisonkennzeichen nur für die Monate, in denen die Maschine zugelassen ist.
Informationen und Vergleiche zu Motorradversicherungen finden Sie auf unserer Seite www.motorradversicherung-vergleich.de
So wird gerechnet
Der Hubraum steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter P.1, die Nennleistung in kW unter P.2. Die Formel:
- Hubraum in cm³ : 25, auf die nächste ganze Zahl aufgerundet
- dieses Ergebnis × 1,84 € = Jahressteuer
Angefangene 25 cm³ zählen voll. Eine 649er und eine 650er kosten deshalb dasselbe, eine 651er schon 1,84 € mehr. Der zu zahlende Betrag wird anschließend auf volle Euro nach unten abgerundet.
| Hubraum | Jahressteuer | zu zahlen |
|---|---|---|
| 125 cm³ (über 11 kW) | 9,20 € | 9 € |
| 200 cm³ | 14,72 € | 14 € |
| 400 cm³ | 29,44 € | 29 € |
| 500 cm³ | 36,80 € | 36 € |
| 650 cm³ | 47,84 € | 47 € |
| 800 cm³ | 58,88 € | 58 € |
| 900 cm³ | 66,24 € | 66 € |
| 1.000 cm³ | 73,60 € | 73 € |
| 1.200 cm³ | 88,32 € | 88 € |
| 1.300 cm³ | 95,68 € | 95 € |
| 1.800 cm³ | 132,48 € | 132 € |
Zum Vergleich: Ein Pkw mit demselben Hubraum kostet ein Vielfaches, weil dort zusätzlich der CO₂-Ausstoß bezahlt wird. Wie das funktioniert, steht auf der Seite zur Kfz-Steuer für Pkw.
Welche Zweiräder steuerfrei sind
Steuerfrei ist, was von der Zulassungspflicht ausgenommen ist. Das betrifft zwei Gruppen:
- Leichtkrafträder: Nennleistung höchstens 11 kW und Hubraum über 50 bis höchstens 125 cm³. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein.
- Kleinkrafträder: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ oder mit Elektromotor bis 4 kW Nenndauerleistung. Dazu zählen Mofas, Mopeds und Roller mit Versicherungskennzeichen.
Ein Kraftrad mit 125 cm³ Hubraum, das mehr als 11 kW leistet, ist kein Leichtkraftrad. Es ist zulassungs- und steuerpflichtig: 5 × 1,84 € = 9,20 € Jahressteuer, zu zahlen sind 9 €. Der Rechner oben zeigt bei Eingaben unter 125 cm³ „steuerfrei“ an und berücksichtigt die Leistungsgrenze nicht – prüfen Sie deshalb Feld P.2 Ihrer Zulassungsbescheinigung.
Steuerfrei heißt übrigens nicht versicherungsfrei: Auch zulassungsfreie Leichtkrafträder brauchen ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung.
Saisonkennzeichen: nur zahlen, wenn gefahren wird
Mit einem Saisonkennzeichen ist das Motorrad nur in einem festgelegten Zeitraum zugelassen. Steuer und Versicherungsbeitrag fallen nur für diese Monate an, und die Maschine muss außerhalb des Zeitraums nicht förmlich abgemeldet werden.
- Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate.
- Er steht als amtlicher Zusatz rechts auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung.
- Die Steuer beträgt für jeden Tag des Zeitraums ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer; der 29. Februar zählt in Schaltjahren nicht mit.
Ein Beispiel: Eine 650er kostet im ganzen Jahr 47,84 €. Bei einer Saison von April bis September sind das 183 Tage, also 183/365 × 47,84 € = 23,98 € – zu zahlen sind 23 €.
Oldtimer-Motorräder
Ein Motorrad, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, weitestgehend im Originalzustand ist und ein H-Kennzeichen trägt, zahlt eine Pauschale von 46,02 € im Jahr – unabhängig vom Hubraum.
Rechnerisch lohnt sich das ab 626 cm³: Bis 625 cm³ ist die Hubraumsteuer günstiger (25 × 1,84 € = 46,00 €, zwei Cent unter der Pauschale), ab 626 cm³ die Pauschale (26 × 1,84 € = 47,84 € nach Hubraum). Voraussetzung für das H-Kennzeichen ist ein Gutachten nach § 23 StVZO; der Status wird bei jeder Hauptuntersuchung neu geprüft. Mehr dazu auf der Seite zur Kfz-Steuer für Oldtimer.
Fälligkeit
Die Steuer wird ein Jahr im Voraus fällig und vom Hauptzollamt per Lastschrift eingezogen. Bei den Beträgen, um die es bei Motorrädern geht, kommt eine halbjährliche oder vierteljährliche Zahlweise nicht in Betracht – sie ist erst ab einer Jahressteuer von mehr als 500 € zulässig. Die Steuerpflicht dauert mindestens einen Monat.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Motorräder
1,84 € je angefangene 25 cm³ Hubraum und Jahr. Schadstoffklasse, CO₂-Ausstoß, Leistung und Alter spielen keine Rolle.
Eine 650er kostet damit 26 × 1,84 € = 47,84 € Jahressteuer, zu zahlen sind 47 €. Eine 1.000er kommt auf 73,60 €, zu zahlen 73 €. Angefangene 25 cm³ zählen voll – eine 649er und eine 650er kosten dasselbe.
Steuerfrei ist, was von der Zulassungspflicht ausgenommen ist:
– Leichtkrafträder mit einer Nennleistung von höchstens 11 kW und einem Hubraum über 50 bis höchstens 125 cm³,
– Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h, also Mofas, Mopeds und Roller mit Versicherungskennzeichen.
Beide Bedingungen des Leichtkraftrads müssen zusammen erfüllt sein. Ein Kraftrad mit 125 cm³ und mehr als 11 kW ist kein Leichtkraftrad und damit steuerpflichtig: 5 × 1,84 € = 9,20 €, zu zahlen 9 €. Die Nennleistung steht in Feld P.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Steuerfrei heißt nicht versicherungsfrei: Auch zulassungsfreie Leichtkrafträder brauchen ein Kennzeichen und eine Haftpflichtversicherung.
Mit einem Saisonkennzeichen. Das Motorrad ist dann nur in einem festgelegten Zeitraum zugelassen, und Steuer wie Versicherungsbeitrag fallen nur dafür an.
Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate. Berechnet wird für jeden Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer; der 29. Februar zählt in Schaltjahren nicht mit. Eine 650er mit Saison von April bis September (183 Tage) kostet so 183/365 × 47,84 € = 23,98 €, also 23 € statt 47 €.
Außerhalb des Betriebszeitraums darf die Maschine auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden.
Mit einer Pauschale von 46,02 € im Jahr, unabhängig vom Hubraum – zu zahlen sind nach Abrundung 46 €. Voraussetzung ist ein Oldtimerkennzeichen: Die Erstzulassung muss mindestens 30 Jahre zurückliegen, das Motorrad weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in gutem Erhaltungszustand sein. Ein Sachverständiger bestätigt das in einem Gutachten nach § 23 StVZO.
Rechnerisch lohnt sich die Pauschale ab 625 cm³. Darunter ist die Hubraumsteuer günstiger, bei genau 625 cm³ sind beide praktisch gleich (25 × 1,84 € = 46,00 €).
Die Motorrad-Steuer ist Kfz-Steuer und wird von der Bundeszollverwaltung erhoben; zuständig ist das örtliche Hauptzollamt. Die Zulassungsbehörde stellt die Fahrzeugdaten fest und übermittelt sie an den Zoll, der den Steuerbescheid erlässt und die Steuer per Lastschrift einzieht. Allgemeines zur Kfz-Steuer steht auf der Startseite.
Stand: 10. September 2026. Rechtsgrundlage sind § 3 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 4 und § 11 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sowie § 2 und § 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung; der Steuersatz ist in der Übersicht Steuerhöhe der Zollverwaltung bestätigt. Alle Beträge sind eigene Berechnungen nach diesen Sätzen und ersetzen nicht den Steuerbescheid des Hauptzollamts.