LKW Steuerrechner - LKW Steuer berechnen

Berechnen Sie die Lkw-Steuer für Ihr Fahrzeug

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

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Die Steuer für Ihren Lastwagen lässt sich mit dem Lkw-Steuer Rechner schnell und einfach ermitteln. Für die Berechnung der Steuerklasse für Nutzfahrzeuge werden lediglich das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht sowie die Schadstoffklasse benötigt. Die Besteuerung basiert dabei auf dem Kraftfahrzeugsteuergesetzt (KraftStG).

Dabei gelten folgende Höchstsätze:

Schadstoffklasse Höchststeuersatz
S2 und besser 556,00 €
S1 914,00 €
G1 1425,00 €
alle weiteren Klassen 1681,00 €

Wie werden LKW besteuert?

Die Berechnung der Steuer für LKW erfolgt grundsätzlich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Unterschieden werden Lkw unter 3,5 Tonnen und Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Für letztere wird bei der Berechnung der Steuer zusätzlich die Geräuschklasse und die Schadstoffklasse betrachtet.

Zulässiges Gesamtgewicht unter 3.500 kg

Für alle für den Straßenverkehr zugelassenen Lkw fällt eine Steuer an. Für Kleinlaster und Laster, sogenannte Mini-Lkw, mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen wird der Steuersatz abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht berechnet:

Zulässiges Gesamtgewicht Steuersatz pro angefangene 200 kg
< 2.000 kg 11,25 €
2.001 - 3.000 kg 12,02 €
3.001 - 3.500 kg 12,78 €

Die Eintragung eines Pkw als Lkw kann unter Umständen Kfz-Steuer sparen, da die Kfz-Steuer nicht mehr nach den hoch besteuerten Emissionen, sondern nach Gewicht berechnet wird. Dies ist für Kleinbusse, Pick-ups und Geländewagen möglich, solange einige Bedingungen erfüllt werden:

  • Die Ladefläche muss mehr Platz einnehmen als die Fahrgastzelle
  • Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit darf 170 km/h nicht überschreiten
  • Das Fahrzeug muss weniger als 5 Sitzplätze haben.

Zulässiges Gesamtgewicht ab 3.500 kg

Bei der Berechnung der Steuer für Lkw ab 3,5 Tonnen wird neben dem zulässigen Gesamtgewicht auch die Geräuschklasse und Schadstoffklasse mit einbezogen, was die Berechnung komplizierter macht. Für die Berechnung der Steuer wird zwischen der “Schadstoffklasse S1” und den “Schadstoffklassen S2 - S5” unterschieden, ebenso zwischen der “Geräuschklasse G1” und “Weitere Klassen”. Zu beachten ist der Staffelsteuersatz, anhand dessen die Berechnung durchgeführt wird. Bis zu einem Gewicht von 2 Tonnen wird der entsprechende Sockelbetrag berechnet, das restliche Gewicht wird je angefangenen 200 kg der Steuersatz für das jeweilige zulässige Gesamtgewicht verwendet.

Wie werden Anhänger besteuert?

Die Kfz-Steuer für Kraftfahrzeuganhänger wird nach Gewicht berechnet. Je angefangene 200 kg Gesamtgewicht fällt ein Steuersatz von 7,46 € an, wobei der Höchstbetrag bei 373,24 € liegt. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs über 10 Tonnen oder besitzt beispielsweise ein Unternehmen mehr Anhänger als Zugfahrzeuge, kann sich auch ein Antrag auf Steuerbefreiung der Anhänger lohnen.

Weitere Informationen zur Berechnungsgrundlage finden sie beim Zoll.

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