Oldtimer-Steuer 2026: 191,73 € pauschal

H-Kennzeichen, rotes Kennzeichen und Youngtimer

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

 

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Wählen Sie die Fahrzeugart – Krafträder werden anders pauschaliert als alle übrigen Fahrzeuge – und bei einem Saisonkennzeichen zusätzlich den Betriebszeitraum.

Oldtimer sind nicht steuerfrei – sie zahlen einen pauschalen Betrag statt der Hubraumsteuer. Für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Oldtimerkennzeichen sind das 191,73 € im Jahr, für Krafträder 46,02 €. Zu zahlen sind nach Abrundung 191 € beziehungsweise 46 €. Hubraum, Schadstoffklasse und CO₂-Ausstoß spielen keine Rolle.

Der Betrag hängt an einer Besonderheit: Besteuert wird hier nicht das Halten des Fahrzeugs, sondern die Zuteilung des Kennzeichens. Daraus folgen zwei Dinge, die auf keiner anderen Fahrzeugseite gelten – es gibt keine Steuervergünstigungen (auch nicht für schwerbehinderte Halter), und für ein Zugfahrzeug mit H-Kennzeichen kann kein Anhängerzuschlag erhoben werden.

Ab wann ein Fahrzeug Oldtimer ist

Vier Bedingungen müssen zusammenkommen:

  • Die Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Begutachtung.
  • Das Fahrzeug entspricht weitestgehend dem Originalzustand.
  • Es ist in einem guten Erhaltungszustand.
  • Es dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.

Ob das zutrifft, entscheidet ein Sachverständiger in einem Gutachten nach § 23 StVZO. Erst mit diesem Gutachten teilt die Zulassungsbehörde das Oldtimerkennzeichen zu, erkennbar am Kennbuchstaben „H“ hinter der Erkennungsnummer. Die Zulassungsbehörde kann im Einzelfall Zeiten anrechnen, in denen das Fahrzeug außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in Betrieb war.

Das Alter allein genügt also nicht. Ein fest eingebautes Navigationsgerät oder ein Motor, der nicht zur Baureihe gehört, kann den H-Status kosten. Anbauten, die schon zur Produktionszeit üblich waren, sind dagegen zulässig.

Was Oldtimer wirklich kosten

Fahrzeugart Jahressteuer zu zahlen
Pkw, Lkw, Wohnmobil, Anhänger mit H-Kennzeichen191,73 €191 €
Krafträder mit H-Kennzeichen46,02 €46 €
Rotes Kennzeichen 07, Kraftfahrzeuge191,73 €191 €
Rotes Kennzeichen 07, nur Krafträder46,02 €46 €
Rotes Kennzeichen 05 (nur Prüfungsfahrten)steuerfrei0 €

Ob sich das H-Kennzeichen steuerlich lohnt, hängt vom Hubraum ab. Ein alter Wagen ohne H-Kennzeichen wird nach der Regel seines Erstzulassungsjahres besteuert, bei Baujahren vor Juli 2009 also nach Hubraum und Schadstoffklasse. Da die meisten 30 Jahre alten Fahrzeuge in eine schlechte Abgasstufe fallen, ist die Pauschale fast immer günstiger:

  • Ein 2,0-Liter-Benziner der Stufe Euro 0 (übrige) kostet ohne H-Kennzeichen 20 × 25,36 € = 507,20 € im Jahr, mit H-Kennzeichen 191,73 €.
  • Ein 1,6-Liter-Benziner mit Euro 1 kostet ohne H-Kennzeichen 16 × 15,13 € = 242,08 €, mit H-Kennzeichen ebenfalls 191,73 €.
  • Bei Krafträdern liegt die Grenze bei 626 cm³: Bis 625 cm³ ist die Hubraumsteuer günstiger (25 × 1,84 € = 46,00 €, zwei Cent unter der Pauschale), ab 626 cm³ die Pauschale von 46,02 € (nach Hubraum wären es 26 × 1,84 € = 47,84 €).

Saisonkennzeichen mit H-Kennzeichen

Beides lässt sich kombinieren. Der Betriebszeitraum wird als amtlicher Zusatz neben dem Kennbuchstaben eingetragen und muss mindestens zwei und höchstens elf volle Monate umfassen. Berechnet wird für jeden Tag des Zeitraums ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer; der 29. Februar zählt in Schaltjahren nicht mit.

Ein Pkw-Oldtimer mit Saison von April bis September (183 Tage) kostet damit 183/365 × 191,73 € = 96,12 €, zu zahlen sind 96 €. Ein Oldtimer-Motorrad mit derselben Saison kommt auf 183/365 × 46,02 € = 23,07 €, also 23 €.

Das rote Kennzeichen für Sammler

Wer mehrere Oldtimer hält und immer nur einen davon bewegt, kann ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen. Die Ziffernfolge beginnt mit 07. Es wird jeweils an das Fahrzeug angebracht, das gerade gefahren wird, und kostet nur einmal Steuer – dieselbe Pauschale wie das H-Kennzeichen.

Erlaubt sind damit nur bestimmte Fahrten: zu Oldtimer-Veranstaltungen und -Messen, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Reparatur- und Wartungszwecken. Das ist kein Ersatz für eine reguläre Zulassung.

Nicht zu verwechseln mit dem Wechselkennzeichen, das für zwei Fahrzeuge derselben Klasse gedacht ist und mit Oldtimern nichts zu tun hat – und ebenfalls nicht mit dem roten Kennzeichen der Ziffernfolge 05, das nur für Prüfungsfahrten technischer Prüfstellen ausgegeben wird und steuerfrei ist.

Youngtimer

„Youngtimer“ ist ein Begriff aus dem Handel, kein Rechtsbegriff. Fahrzeuge knapp unter 30 Jahren haben keinen eigenen Steuerstatus: Für sie gilt die Regel ihres Erstzulassungsjahres. Bei Erstzulassung vor Juli 2009 sind das Hubraum und Schadstoffklasse ohne CO₂-Anteil – wie sich das rechnet, steht auf der Seite zur Kfz-Steuer für Pkw.

Sobald die 30 Jahre erreicht sind und das Gutachten vorliegt, wird die Steuer neu festgesetzt.

Der Vorteil, der kein Steuervorteil ist

Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Kennzeichen sind von den Verkehrsverboten in Umweltzonen ausgenommen, und zwar auch ohne Feinstaubplakette. Das steht nicht im Steuerrecht, sondern in Anhang 3 der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung, gilt aber bundesweit und ist für viele Halter der eigentliche Grund für das H-Kennzeichen.

Der H-Status wird bei jeder Hauptuntersuchung neu überprüft und kann wieder aberkannt werden. Dann greift ab dem Tag der Änderung wieder die normale Besteuerung.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Oldtimer

Nach § 2 Satz 1 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung muss ein Oldtimer vier Bedingungen erfüllen: Er ist zum Zeitpunkt der Begutachtung vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen, entspricht weitestgehend dem Originalzustand, ist in einem guten Erhaltungszustand und dient der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts.

Festgestellt wird das in einem Gutachten nach § 23 StVZO. Erst damit teilt die Zulassungsbehörde das Oldtimerkennzeichen mit dem Kennbuchstaben „H“ zu. Der Status wird bei jeder Hauptuntersuchung neu geprüft und kann wieder aberkannt werden.

Die Jahressteuer ist pauschal: 191,73 € für Kraftfahrzeuge und Anhänger, 46,02 € für Krafträder. Zu zahlen sind nach Abrundung 191 € beziehungsweise 46 €. Hubraum, Schadstoffklasse und CO₂-Wert spielen keine Rolle.

Dieselben Beträge gelten für rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung, deren Ziffernfolge mit 07 beginnt.

Nein. Oldtimer zahlen eine Pauschale statt der Hubraumsteuer – steuerfrei sind sie nicht. Die Pauschale ist bei den meisten 30 Jahre alten Fahrzeugen aber deutlich günstiger als die reguläre Besteuerung.

Ein Beispiel: Ein 2,0-Liter-Benziner der Abgasstufe Euro 0 (übrige) kostet ohne H-Kennzeichen 20 × 25,36 € = 507,20 € im Jahr, mit H-Kennzeichen 191,73 €.

Steuerfrei ist allein das rote Kennzeichen mit der Ziffernfolge 05, das ausschließlich für Prüfungsfahrten technischer Prüfstellen und anerkannter Überwachungsorganisationen ausgegeben wird.

Weil beim Oldtimerkennzeichen und beim roten Kennzeichen nicht das Halten des Fahrzeugs besteuert wird, sondern die Zuteilung des Kennzeichens. Diese besondere Art der Besteuerung schließt die üblichen Vergünstigungen aus.

Praktisch heißt das: keine Befreiung oder Ermäßigung für schwerbehinderte Halter, keine Vergünstigung für emissionsarme Fahrzeuge – und für ein Zugfahrzeug mit H-Kennzeichen kann auch kein Anhängerzuschlag erhoben werden.

Ja, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen lassen sich kombinieren. Der Betriebszeitraum wird als amtlicher Zusatz neben dem Kennbuchstaben eingetragen und umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate.

Berechnet wird für jeden Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer. Ein Pkw-Oldtimer mit Saison von April bis September (183 Tage) kostet damit 183/365 × 191,73 € = 96,12 €, zu zahlen sind 96 €. Ein Oldtimer-Motorrad kommt auf 23 €.

Wer mehrere Oldtimer hält und immer nur einen davon bewegt, kann ein rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen. Die Ziffernfolge beginnt mit 07. Es wird an das Fahrzeug angebracht, das gerade gefahren wird, und kostet nur einmal Steuer – 191,73 € für Kraftfahrzeuge, 46,02 € für Krafträder.

Erlaubt sind damit nur Fahrten zu Oldtimer-Veranstaltungen und -Messen, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zu Reparatur- und Wartungszwecken. Nicht zu verwechseln mit dem Wechselkennzeichen, das für zwei Fahrzeuge derselben Klasse gedacht ist und mit Oldtimern nichts zu tun hat.

Ja. Oldtimer, die ein Oldtimerkennzeichen oder ein rotes Kennzeichen führen, sind von den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz ausgenommen – auch ohne Feinstaubplakette. Geregelt ist das in Anhang 3 der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung; die Ausnahme gilt bundesweit.

Für viele Halter ist das der eigentliche Grund für das H-Kennzeichen, denn ein 30 Jahre altes Fahrzeug bekäme sonst keine oder nur die rote Plakette.

„Youngtimer“ ist ein Begriff aus dem Handel, kein Rechtsbegriff. Fahrzeuge knapp unter 30 Jahren haben keinen eigenen Steuerstatus: Für sie gilt die Regel ihres Erstzulassungsjahres.

Bei Erstzulassung vor Juli 2009 sind das Hubraum und Schadstoffklasse, ohne CO₂-Anteil – nachzurechnen mit dem Kfz-Steuer-Rechner für Pkw. Sobald die 30 Jahre erreicht sind und das Gutachten vorliegt, wird die Steuer neu festgesetzt.

Stand und Quellen

Stand: 10. September 2026. Rechtsgrundlage sind § 1 Abs. 1 Nr. 4, § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 sowie § 11 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, § 2 Satz 1 Nr. 22 und § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung sowie Anhang 3 der 35. BImSchV. Die Pauschalbeträge und die Unterscheidung der roten Kennzeichen bestätigt die Zollverwaltung unter Steuergegenstand. Alle Beträge sind eigene Berechnungen nach diesen Sätzen und ersetzen nicht den Steuerbescheid des Hauptzollamts.

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