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Für die Berechnung der Kfz-Steuer gelten Wohnwagen als zulassungspflichtige Anhänger. Damit orientiert sich die Berechnung, ebenso wie bei anderen Anhängern, am zulässigen Gesamtgewicht. Die Höhe der Steuer für ihren Wohnwagen lässt sich mit unserem Wohnwagen-Steuer-Rechner einfach und schnell berechnen. Somit erfahren Sie sofort, wie viel Steuer auf sie zukommt.
Wohnwagen gelten im Kfz-steuerrechtlichen Sinn als Anhänger und werden dementsprechend nach Gewicht versteuert. Sie besitzen, anders als Wohnmobile, keinen eigenen Antrieb und stoßen somit keine Schadstoffemissionen aus. Die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile hängt von der jeweiligen Schadstoffklasse ab.
Wie wird die Steuer für Wohnwagen berechnet?
Analog zur Berechnung der Steuer für Anhänger werden bei der Wohnwagensteuer 7,46 € pro angefangenen 200 kg Gewicht berechnet, und der Betrag auf genaue Euro abgerundet. Die Höchstgrenze der Anhängersteuer betrag jedoch 373 €, solange das zulässige Gesamtgewicht des Pkw-Gespanns unter 10 Tonnen liegt. Schwerere Anhängergespanne benötigen ein dafür zugelassenes Zugfahrzeug und erhalten einen höheren Anhängerzuschlag.
Können Wohnwagen von der Steuer befreit werden?
Steht ein Wohnwagen dauerhaft auf Privatgelände und wird nicht auf öffentlichen Straßen gefahren, so ist dieser von der Kfz-Steuer befreit.
Eine Steuerbefreiung und die Erteilung eine grünen Kennzeichens wie für einige sonstige Anhänger ist nicht möglich, jedoch kann auf andere Weise die Kfz-Steuer verringert werden: Da für Viele die Nutzung des Wohnwagens stark wetterabhängig ist, stellt ein Saisonkennzeichen, durch welches der Wohnwagen nur in einem angegebenen Zeitraum zugelassen wird, eine gute Möglichkeit dar, die jährliche Steuer für Wohnwagen zu senken.