Wohnmobil-Steuer-Rechner 2026 berechnen

Gesamtgewicht und Schadstoffklasse eingeben

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

0,00 €

 

Kostenloser und unabhängiger Kfz-Versicherung Vergleich
  • eVB sofort online verfügbar
  • Wechsel in nur 3 Schritten
  • Über 300 Tarife
Bis zu 850€ im Jahr
sparen

Das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht steht in Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Schadstoffklasse stellt die Zulassungsbehörde fest; sie ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 und steht auch im Steuerbescheid des Hauptzollamts.

Wohnmobile werden nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert. Hubraum und CO₂-Wert spielen keine Rolle, die Antriebsart nur mittelbar. Dasselbe gilt für den ausgebauten Kastenwagen und jeden anderen Camper, sobald die Zulassungsbehörde die Aufbauart „Wohnmobil“ einträgt. Gerechnet wird je angefangene 200 kg zulässiges Gesamtgewicht, und je nach Schadstoffklasse gilt ein Höchstbetrag von 800 € oder 1.000 € im Jahr – oder gar keiner.

Wohnmobil oder Wohnwagen?

Ein Wohnmobil hat einen eigenen Antrieb und wird nach Gewicht und Schadstoffklasse besteuert. Ein Wohnwagen ist ein Anhänger und wird allein nach Gewicht besteuert, mit 7,46 € je angefangene 200 kg. Für ihn gilt die Seite zur Kfz-Steuer für Wohnwagen.

Die Steuersätze

Schadstoffklasse Steuersatz je angefangene 200 kg Höchstbetrag
mindestens S 4 bis 2.000 kg: 16,00 €
über 2.000 kg: 10,00 €
800,00 €
S 3, S 2 oder S 1 bis 2.000 kg: 24,00 €
über 2.000 kg: 10,00 €
1.000,00 €
alle weiteren Klassen bis 2.000 kg: 40,00 €
2.000 bis 5.000 kg: 10,00 €
5.000 bis 12.000 kg: 15,00 €
über 12.000 kg: 25,00 €
keiner

Für Wohnmobile der schlechtesten Klasse gibt es also keine Obergrenze. Das ist der Grund, warum ältere schwere Fahrzeuge im vierstelligen Bereich landen können.

So wird gestaffelt

Die ersten 2.000 kg werden immer mit dem ersten Satz belegt, also zehnmal. Erst das darüber liegende Gewicht wird mit dem nächsten Satz gerechnet. Das gesamte Gewicht mit einem einzigen Satz zu multiplizieren, führt zu deutlich zu niedrigen Ergebnissen.

Beispiel 1: 2.900 kg, Schadstoffklasse S 4

  • die ersten 2.000 kg: 10 × 16,00 € = 160,00 €
  • die restlichen 900 kg: 5 angefangene 200 kg × 10,00 € = 50,00 €
  • Jahressteuer und zu zahlender Betrag: 210,00 €

Beispiel 2: 6.600 kg, Schadstoffklasse nicht festgestellt

  • die ersten 2.000 kg: 10 × 40,00 € = 400,00 €
  • die 3.000 kg von 2.000 bis 5.000 kg: 15 × 10,00 € = 150,00 €
  • die 1.600 kg von 5.000 bis 6.600 kg: 8 × 15,00 € = 120,00 €
  • Jahressteuer und zu zahlender Betrag: 670,00 €

Wohnmobil-Steuer nach Gewicht: die Tabelle

Zulässiges Gesamtgewicht mindestens S 4 S 3, S 2, S 1 weitere Klassen
2.800 kg200 €280 €440 €
3.500 kg240 €320 €480 €
4.500 kg290 €370 €530 €
6.000 kg360 €440 €625 €
7.500 kg440 €520 €745 €

Die 3,5-Tonnen-Grenze, die für den Führerschein und für Tempolimits so wichtig ist, spielt bei der Steuer keine Rolle. Ein 3.500-kg-Wohnmobil und ein 3.700-kg-Wohnmobil derselben Schadstoffklasse trennen genau 10 €. Wer zwischen zwei Gewichtsvarianten wählt, entscheidet das also nicht über die Steuer.

Die Schadstoffklasse finden

Die Schadstoffklasse eines Wohnmobils ist nicht die Euro-Norm eines Pkw. Sie ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I und wird von der Zulassungsbehörde festgestellt; diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend. Steht im Steuerbescheid eine andere Klasse, als Sie erwartet haben, ist die Zulassungsbehörde und nicht das Hauptzollamt der richtige Ansprechpartner.

Maßgeblich sind die Emissionsklassen der Anlage XIV zu § 48 StVZO in der am 1. September 2023 geltenden Fassung – diese Verweisung hat der Gesetzgeber bewusst eingefroren, damit spätere Änderungen der StVZO die Steuer nicht verschieben.

Wird ein Fahrzeug zum Wohnmobil umgebaut, entscheidet ebenfalls die Zulassungsbehörde, ob die Aufbauart geändert wird. Erst mit dieser Eintragung wird auch nach den Wohnmobilsätzen besteuert; bis dahin gilt die bisherige Einstufung. Wer seinen Kastenwagen selbst zum Womo ausbaut, zahlt also so lange die Steuer des ursprünglichen Fahrzeugtyps, bis der Umbau abgenommen und eingetragen ist.

Wann ein Wohnmobil steuerfrei ist

  • Schaustellerfahrzeuge: Wohnmobile über 3.500 kg und Packwagen über 2.500 kg im Gewerbe nach Schaustellerart sind von der Steuer befreit, solange sie ausschließlich diesem Gewerbe dienen.
  • Außer Betrieb gesetzt: Ein abgemeldetes Wohnmobil ist nicht zugelassen und damit nicht steuerpflichtig. Das ist keine Befreiung, sondern schlicht das Ende der Steuerpflicht.
  • Saisonkennzeichen: Wer nur von April bis Oktober unterwegs ist, zahlt auch nur für diese Monate. Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate; berechnet wird für jeden Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer.

Eine Steuerermäßigung für besonders schadstoffarme oder für elektrisch angetriebene Wohnmobile gibt es nicht. Ein rein elektrisch angetriebenes Wohnmobil fällt allerdings unter die Regelungen für Elektrofahrzeuge und ist damit befristet steuerfrei.

Fälligkeit

Die Steuer wird ein Jahr im Voraus fällig. Ab einer Jahressteuer von mehr als 500 € ist die halbjährliche Zahlung mit 3 % Aufgeld möglich, ab mehr als 1.000 € die vierteljährliche mit 6 %. Der zu zahlende Betrag wird auf volle Euro nach unten abgerundet.


Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Wohnmobile

Nach dem zulässigen Gesamtgewicht und der Schadstoffklasse, je angefangene 200 kg und gestaffelt: Die ersten 2.000 kg werden immer mit dem ersten Satz belegt, erst das darüber liegende Gewicht mit dem nächsten.

Die Sätze: bei Schadstoffklasse S 4 und besser 16 € für die ersten 2.000 kg und 10 € darüber, höchstens 800 € im Jahr. Bei S 3, S 2 oder S 1 24 € und 10 €, höchstens 1.000 €. Bei allen weiteren Klassen 40 € bis 2.000 kg, 10 € bis 5.000 kg, 15 € bis 12.000 kg und 25 € darüber – ohne Höchstbetrag.

Ein Wohnmobil mit 2.900 kg der Klasse S 4 kostet damit 10 × 16 € + 5 × 10 € = 210 € im Jahr.

Die Schadstoffklasse eines Wohnmobils ist nicht die Euro-Norm eines Pkw. Sie ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I und wird von der Zulassungsbehörde festgestellt. Diese Feststellung ist für die Besteuerung bindend.

Die verbindliche Einstufung finden Sie deshalb im Steuerbescheid des Hauptzollamts. Weicht sie von Ihrer Erwartung ab, ist die Zulassungsbehörde der richtige Ansprechpartner, nicht der Zoll.

Nein. Für Führerschein, Tempolimits und Mautfragen ist sie wichtig, für die Kfz-Steuer nicht: Die Sätze ändern sich bei 2.000 kg, bei den schlechteren Klassen zusätzlich bei 5.000 kg und 12.000 kg – bei 3.500 kg passiert nichts.

Zwischen einem 3.500-kg- und einem 3.700-kg-Wohnmobil derselben Schadstoffklasse liegen genau 10 € im Jahr. Wer zwischen zwei Auflastungen wählt, entscheidet damit nicht über die Steuerhöhe.

Ja. Auch ein Wohnmobil kann Oldtimer sein, wenn die Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, es weitestgehend dem Originalzustand entspricht und in gutem Erhaltungszustand ist. Ein Sachverständiger bestätigt das im Gutachten nach § 23 StVZO.

Die Steuer beträgt dann pauschal 191,73 € im Jahr, zu zahlen 191 €. Bei einem schweren Wohnmobil ohne festgestellte Schadstoffklasse ist das oft deutlich günstiger als die Gewichtsbesteuerung. Einzelheiten stehen auf der Seite zur Oldtimer-Steuer.

Mit einem Saisonkennzeichen: Das Wohnmobil ist dann nur im gewählten Zeitraum zugelassen, und die Steuer fällt nur dafür an. Der Betriebszeitraum umfasst mindestens zwei und höchstens elf volle Monate; berechnet wird für jeden Tag ein Dreihundertfünfundsechzigstel der Jahressteuer.

Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen weder gefahren noch abgestellt werden – auf privatem Grund ist das kein Problem.

Eine Steuerermäßigung für besonders schadstoffarme Wohnmobile gibt es nicht. Ein rein elektrisch angetriebenes Wohnmobil fällt dagegen unter die Regeln für Elektrofahrzeuge und ist damit befristet steuerfrei.

Stand und Quellen

Stand: 10. September 2026. Rechtsgrundlage sind § 2 Abs. 2, § 3 Nr. 8, § 8 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Nr. 2a und § 11 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Die Sätze und Höchstbeträge stehen in der Übersicht Steuerhöhe der Zollverwaltung, die Berechnungsweise in der Hintergrundinformation zu den gewichtsorientierten Staffelsteuersätzen. Alle Beträge sind eigene Berechnungen nach diesen Sätzen und ersetzen nicht den Steuerbescheid des Hauptzollamts.

Car Tax CalculatorCar Tax Calculator Motorcycle Tax CalculatorMotorcycle Tax Calculator RV Tax CalculatorRV Tax Calculator Truck Tax CalculatorTruck Tax Calculator Caravan Tax CalculatorCaravan Tax Calculator Trailer Tax CalculatorTrailer Tax Calculator Electric Car Tax CalculatorElectric Car Tax Calculator Oldtimer Car Tax CalculatorOldtimer Car Tax Calculator Kfz Steuer RechnerKfz Steuer Rechner Motorrad Steuer RechnerMotorrad Steuer Rechner Wohnmobil Steuer RechnerWohnmobil Steuer Rechner Lkw Steuer RechnerLkw Steuer Rechner Wohnwagen Steuer RechnerWohnwagen Steuer Rechner Anhänger Steuer RechnerAnhänger Steuer Rechner efz Oldtimer Steuer RechnerOldtimer Steuer Rechner Car Tax CalculatorCar Tax Calculator Motorcycle Tax CalculatorMotorcycle Tax Calculator RV Tax CalculatorRV Tax Calculator Truck Tax CalculatorTruck Tax Calculator Caravan Tax CalculatorCaravan Tax Calculator Trailer Tax CalculatorTrailer Tax Calculator Electric Car Tax CalculatorElectric Car Tax Calculator Oldtimer Car Tax CalculatorOldtimer Car Tax Calculator linkedin xing mail facebook checkcheck x