Oldtimer Kfz Steuer Rechner – Old- und Youngtimer Steuer berechnen

Kfz-Steuer für Oldtimer berechnen

Die Kfz-Steuer für dieses Fahrzeug beträgt:

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Für die Berechnung der Kfz-Steuer für Ihren Oldtimer benötigen Sie keinen Steuer-Rechner. Die Oldtimer-Steuer für alle Kraftfahrzeuge beträgt 191,73 € pro Jahr. Bei Motorrädern werden 46,02 € pro Jahr als Steuer berechnet.

Seit dem 1. Oktober 2017 werden auch für Oldtimer-Zulassungen Saisonkennzeichen vergeben. Mehr dazu beim Bundesanzeiger

Info: Was Sie über die Kfz-Steuer für Oldtimer wissen müssen

Oldtimer zahlen eine gesonderte Kfz-Steuer. Wir haben die wesentlichen Fakten für Sie zusammengetragen:

  • Oldtimer sind Kraftfahrzeuge, deren Erstzulassung vor mindestens 30 Jahren stattfand. Zur Einstufung als Oldtimer gehören aber noch weitere Kriterien.
  • Die pauschale Kfz-Steuer für Oldtimer-Autos beträgt 191,73 € pro Jahr, für Oldtimer-Motorräder 46,02 €. Die zu entrichtenden Beträge werden immer abgerundet, somit fallen 191 € für Autos, und 46 € für Motorräder an.
  • Oldtimer tragen ein H-Kennzeichen, mit dem historische Fahrzeuge gekennzeichnet werden. Ob dieses Kennzeichen an ein Fahrzeug verliehen wird, klärt ein Sachverständiger bei der Hauptuntersuchung. Auch nach der erstmaligen Verleihung stellt sich diese Frage bei jeder neuen Hauptuntersuchung immer wieder.
  • Es gibt für diejenigen Oldtimer, die nur zu Messen, Oldtimertreffen und in die Werkstatt gefahren werden, ein rotes Wechselkennzeichen. Dieses darf für mehrere Oldtimer verwendet werden. Wer mehrere dieser Autos besitzt, spart damit deutlich Geld.
  • Selbstständige können einen Oldtimer als Dienstwagen anmelden und dementsprechend steuerlich geltend machen.
  • Nicht jede Kfz-Versicherung für Oldtimer ist günstiger als die für ein junges, kleines, schadstoffarmes Auto.

Die Liebe zum Oldtimer

Ein Mercedes mit Heckflosse, ein guter alter Porsche 911 oder der beliebte VW Käfer der frühen Baureihen sind Markennamen, die Autoliebhaber ins Schwärmen bringen und nostalgische Gefühle wecken. Der Staat fördert die liebevolle Erhaltung des kraftfahrttechnischen Kulturguts, doch nicht jedes alte Auto erhält die Einstufung als historisches und vor allem erhaltenswertes Fahrzeug.

Nur mit dieser Einstufung profitieren aber die Besitzer vom pauschalen Steuersatz für Oldtimer, der sehr oft günstiger ausfällt als eine normale Kfz-Steuer. Der günstige Jahresbeitrag wird auch deshalb erhoben, weil die Oldtimer meistens nur sporadisch auf der Straße unterwegs sind. Damit verursachen sie weniger Schadstoffemissionen und Straßenverkehrskosten als normale Autos, das honoriert der Staat.

Wie Oldtimer zu besteuern sind, bestimmt der § 9 KraftStG. Die pauschale Oldtimersteuer beträgt wie oben angegeben 191,73 € für Pkw, und 46,02 € für Motorräder - jeweils jährlich. Es gibt aber noch einige Vergünstigungen mehr für Oldtimer. Sie dürfen beispielsweise im Gegensatz zu älteren Gebrauchtwagen mit hohem Schadstoffausstoß auch ohne Plakette durch die Umweltzonen der Städte fahren.

Genaue Definition des Oldtimers

Was genau ein Oldtimer ist, definiert der § 2 Nr. 22 FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr):

  • Das Fahrzeug wurde erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen.
  • Es entspricht weitestgehend seinem ursprünglichen Zustand.
  • Der Zustand ist erhaltenswert. Daher gehört das Auto zum “kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut“.
  • Den Originalzustand zu erhalten ist nicht einfach. Es dürfen keine Teile verbaut werden, die nicht zur entsprechenden Baureihe gehören. Das geschieht manchmal, weil das Fahrzeug während seiner gesamten Laufzeit - auch während der Oldtimerkarriere - immer wieder gefahren werden muss, was ohne ein bestimmtes Ersatzteil manchmal nicht möglich wäre.

Die Inhaber lassen sich dann auf eine Notlösung ein, die jedoch dazu führen kann, dass dieses Fahrzeug kein Oldtimer mehr werden kann - es sei denn, der Originalzustand lässt sich restaurativ wieder herstellen.

Diejenigen Liebhaberautos, die knapp unter 30 Jahre alt sind (oft 15 bis 25 Jahre), sind sogenannte Youngtimer. Manche Versicherer gewähren für sie einen gewissen Rabatt. Auch steuerlich gibt es einen Unterschied: Die Kfz-Steuer enthält noch keinen Anteil für den Kohlendioxidausstoß. Sie wird nach dem alten, vor 2009 geltenden System berechnet. Die Kfz-Steuer für Youngtimer kann schnell und einfach hier berechnet werden.

Hauptuntersuchung für H-Status

Alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung klärt ein Sachverständiger, ob ein 30 Jahre altes oder älteres Fahrzeug den H-Status neu erhält oder auch behält. Er kann wieder aberkannt werden, wenn beispielsweise moderne Teile verbaut werden, die nicht zum Originalzustand passen.

Hierfür genügt schon ein fest verbautes Navi, erst recht aber ein neuer Motor, der nicht zur Originalbaureihe des Modells gehört. Auch das Aussehen muss sehr stark dem Originalzustand ähneln beziehungsweise idealerweise mit ihm übereinstimmen. Es gibt Anbauten, die schon zur Produktionszeit des Wagens üblich waren, unter anderem Spoiler oder Sportlenkräder. Solche Aufhübschungen sind erlaubt.

Wozu dient das rote Oldtimer-Wechselkennzeichen?

Dieses Kennzeichen können Sammler verwenden, die mehrere Oldtimer besitzen und jeweils nur einen davon fahren. Das Kennzeichen für nur ein Fahrzeug, das wahlweise an den gefahrenen Oldtimer angebracht wird, kostet auch nur die Steuer für einen Oldtimer. Ein rotes Kennzeichen darf aber nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug zu einer historischen Veranstaltung, zu einer Oldtimer-Messe oder in eine Werkstatt fährt.

Der Oldtimer als steuerlich begünstigter Dienstwagen

Gewerbetreibende und Freiberufler können den Oldtimer wie jeden anderen Wagen als Dienstfahrzeug nutzen und damit steuerlich geltend machen. Es wird wie üblich der geldwerte Vorteil für die private Nutzung versteuert, wobei die Steuerpflichtigen meistens die 1-Prozent-Regelung nutzen. Bei dieser Regelung ist die Berechnungsgrundlage der Bruttolistenneupreis, der bei Oldtimern deutlich unter dem Preis eines vergleichbaren Neufahrzeugs liegt. Aus diesem Grund versteuern die Besitzer sehr viel weniger. Das kann zu Diskrepanzen mit der Auffassung des Finanzamts zur Dienstwagennutzung führen - ein immer wieder brandheißes Thema. Hierzu gibt es bereits einschlägige Gerichtsurteile. So entschied das FG Baden-Württemberg 2011 per rechtskräftigem Urteil, dass die Oldtimernutzung als Dienstwagen nicht akzeptabel sei, der Repräsentationsaufwand sei unangemessen. Daher könne der Halter den Wagen zwar nach Belieben nutzen, jedoch nicht steuerlich geltend machen (Az. 6 K 2473/09).

Info: Oldtimer können als Firmenwagen genutzt werden, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Jedoch wird nicht jeder dieser Anträge vom Finanzamt stattgegeben. Wichtig ist eine sorgfältige Begründung, warum der Oldtimer als Dienstwagen betriebsdienlich ist.

Doch das ist ein Einzelurteil. Wer einen guten Draht zum Finanzamt hat, kann die Nutzung des Oldtimers als Firmenwagen begründen. Möglicherweise eignet sich die Führung eines Fahrtenbuchs besser als Abrechnungsmethode gegenüber dem Finanzamt. Auch sollten die Unterhalts- und Reparaturkosten in einem vernünftigen Rahmen bleiben. Das Finanzamt argumentiert sonst, der Liebhaber lasse sich sein Hobby vom Fiskus bezahlen. Unter solchen Voraussetzungen kann die Anerkennung als Firmenwagen gelingen

Oldtimer günstiger versichern

Viele Versicherungen gewähren Rabatte auf Oldtimer und manchmal sogar auf Youngtimer. Es gibt Pauschalierungen in Abhängigkeit vom Alter des Fahrzeugs. Allerdings begrenzen solche Policen auch die jährliche Laufleistung auf rund 6.000 bis 9.000 km. Zudem darf der Wagen nur privat gefahren werden.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Oldtimer

  • § 2 Nr. 22 FZV definiert Oldtimer als Fahrzeuge, die erstmals vor mindestens 30 Jahren zugelassen wurden, weitestgehend ihrem ursprünglichen Zustand entsprechen und als erhaltenswert, also als “kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut” eingestuft werden. Der Status des Oldtimers wird alle zwei Jahre überprüft.
  • Ja, auch Oldtimer werden nach § 9 KraftStG besteuert.
  • Seit 2017 werden Oldtimer mit einem Pauschalbetrag besteuert. Dieser beträgt pro Jahr 191,73 € für Oldtimer-Autos und 46,02 € für Oldtimer-Motorräder.
  • Oldtimer werden meist sporadischer gefahren als herkömmliche Autos, somit verursachen sie auch weniger Straßenverkehrskosten und Schadstoffemissionen.
  • Auch bei Oldtimern ist eine Zulassung über ein Saisonkennzeichen möglich, wodurch der anfallende Steuerbetrag nur für gewisse Monate gezahlt werden muss, wie in unserem Kfz-Steuerrechner für Oldtimer berechnet werden kann.
  • Wer mehrere Oldtimer besitzt und diese nur zu Ausstellungszwecken oder in die Werkstatt fährt, kann ein rotes Wechselkennzeichen beantragen. Dieses kann wahlweise an dem gefahrenen Oldtimer angebracht werden. Dabei fällt die Kfz-Steuer nur auf einen Oldtimer an.
  • Gewerbetreibende können Oldtimer theoretisch auch als Dienstfahrzeug nutzen und somit steuerlich geltend machen. Die Anerkennung als Firmenwagen wird jedoch nicht in allen Fällen vom Finanzamt bewilligt.
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