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Die Kfz Steuer für Motorräder ist lediglich abhängig vom jeweiligen Hubraum (cm³ / ccm). Die Berechnung übernimmt unser Kfz Steuer Rechner für Motorräder für Sie. Mit der Live-Berechnung erhalten Sie die Höhe der zu erwartenden Steuer für Ihr Motorrad sofort und ohne Aufwand.
Motorradfahren wird in Deutschland vergleichsweise gering besteuert. Die Besteuerungsgrundlagen unterscheiden sich ein wenig von denen bei Autos. Für einige Zweiräder entfallen die Steuern ganz. Zudem können Motorradfahrer mit einem Saisonkennzeichen Steuern und Versicherung sparen.
Informationen und Vergleiche zu Motorradversicherungen finden sie auf unserer Seite https://www.motorradversicherung-vergleich.de/
Kategorien der Motorradsteuer
Grundsätzlich sind die Zweiräder in die beiden Kategorien Leichtkrafträder und Krafträder einzuordnen. Sie unterscheiden sich steuerlich.
Info: Der § 2 der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) definiert Leichtkrafträder als Krafträder, deren Nennleistung maximal 11 kW und deren Hubraum - falls der Antrieb ein Verbrennungsmotor ist - über 50 cm³, jedoch maximal 125 cm³, groß ist.
Zunächst schauen wir uns die Motorrad Kfz-Steuer für leistungsstarke Krafträder an, danach die für die Leichtkrafträder. Die Einordnung eines Zweirads ist im Fahrzeugschein - der Zulassungsbescheinigung Teil I - ersichtlich. Dort wird der Hubraum unter P.1 in cm³ angegeben. Die Nennleistung in kW steht unter P.2. Der Schadstoffausstoß wird im Gegensatz zur Steuer für Pkws nicht herangezogen.
Wenn der Hubraum über 125 cm³ liegt, kostet die Steuer 1,84 €/Jahr pro angefangene 25 cm³ Hubraum. Berechnet wird die Steuer so:
- Hubraum in cm³ : 25 x 1,84 € = Jahressteuer
Gängige Steuersätze für einzelne Hubraumgrößen sind:
Hubraum in cm³ | Steuer pro Jahr |
---|---|
200 cm³ | 14,72 € |
500 cm³ | 36,80 € |
650 cm³ | 47,84 € |
1000 cm³ | 73,60 € |
1300 cm³ | 95,68 € |
Diese Kfz-Steuersätze für Motorräder existieren in Deutschland schon seit 1955.
Eine individuelle Berechnung ist außerdem ganz einfach mit unserem Motorradsteuer Rechner möglich. Mit wenigen Klicks müssen lediglich der Hubraum sowie der Anmeldezeitraum angegeben werden. Dann wird Ihnen umgehend angezeigt, wie viel Steuer Sie für Ihr Motorrad bezahlen müssen.
Das steuerfreie Motorrad
Leicht- und Kleinkrafträder sind steuerbefreit, allerdings gibt es eine Ausnahme für die Motorräder mit einem Hubraum genau auf dem Grenzwert von 125 cm³. Grundsätzlich bestimmt der § 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz die Steuerfreiheit für Fahrzeuge, die vom Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Laut § 3 Abs. 2 FZV sind das unter anderem auch Leichtkrafträder. Dazu zählen Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und Kleinkrafträder, die bauartbedingt maximal 45 km/h schnell werden.
Info: Auch zulassungsfreie Leichtkrafträder müssen laut § 4 FZV ein Kennzeichen tragen und damit bei der Zulassungsbehörde angemeldet sowie versichert werden. Wenn nun ein Leichtkraftrad genau 125 cm³ Hubraum mitbringt, wird für die Entscheidung über eine Besteuerung die Nennleistung herangezogen. Liegt diese über 11 kW, wird eine Steuer von 9,20 € fällig.
Vorteil des Saisonkennzeichens
Das Saisonkennzeichen spart Steuern und Versicherungsbeiträge. Da die meisten Motorradfahrer das Bike in der kalten und feuchten Jahreszeit ohnehin in der Garage lassen, lohnt sich das Saisonkennzeichen auf jeden Fall.
Ein Saisonkennzeichen kann grundsätzlich zwischen einem und 11 vollen Monaten gewählt werden, jedoch haben sich unter den Kraftradfahrern die sechs Monate von April bis September relativ fest etabliert.
Zu berechnen ist die Steuer, indem der jährliche Steuersatz durch 12 geteilt und das Ergebnis mit der Zahl der zugelassenen Monate multipliziert werden. Eine Maschine mit einem 650 cm³ Hubraum würde im kompletten Jahr 47,84 € an Steuern kosten, also monatlich 3,99 €. Für sechs Monate werden demnach 23,92 € fällig, für neun Monate wären es 35,89 €.
Auch Saisonkennzeichen können schnell und unkompliziert von unserem Motorrad-Steuer-Rechner erfasst werden.
Zulassung mit Oldtimer-Kennzeichen
Auch Motorräder können Oldtimer sein. Die teuren Liebhaberstücke werden einheitlich besteuert. Für die Zulassung als Oldtimer mit H-Kennzeichen muss die Erstzulassung 30 Jahre her sein, das Fahrzeug muss zudem seinen ursprünglichen Zustand aufweisen, eventuelle Anbauten müssen zeitüblich sein. Nur dann erhält das Motorrad den Status als kraftfahrtechnisches Kulturgut, also ist ein anerkannter Oldtimer. Die pauschal berechnete Steuer für Oldtimer-Motorräder beträgt 46,02 € pro Jahr, unabhängig vom Hubraum.
Der Status wird bei jeder Hauptuntersuchung neu überprüft. Die Pflege eines Oldtimers ist dementsprechend aufwendig. Steuerlich greift die Vergünstigung erst bei einem Hubraum über 625 cm³.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Motorräder
- Ja, eine jährliche Steuer muss auch für Motorräder gezahlt werden. Diese fällt allerdings, im Vergleich zu Pkws, geringer aus.
- Ab einem Hubraum über 125 cm³ fällt jährlich eine Steuer von 1,84 € pro angefangene 25 cm³ Hubraum an. Motorräder mit einem kleineren Hubraum, wie Leicht- und Kleinkrafträder mit einem Hubraum unter 125 cm³, die maximal 45 km/h schnell sind, sind von der Steuer befreit. Schnell und fehlerfrei berechnen lässt sich die Steuer für ihr Motorrad mit unserem Motorrad-Steuerrechner.
- Durch ein Saisonkennzeichen wird das Motorrad nur für bestimmte Monate zugelassen. Die Motorrad-Steuer fällt nur in diesen Monaten an, wodurch vor allem in den Wintermonaten Geld gespart werden kann.
- Anerkannte, mindestens 30 Jahre alte Oldtimer-Motorräder werden einheitlich mit einer Motorrad-Steuer von 46,02 € pro Jahr versteuert.
- Die Steuer für Motorräder gilt als Kfz-Steuer. Diese werden von der Bundeszollverwaltung und den regional zuständigen Hauptzollämtern erhoben. Erfahren Sie Allgemeines zur Kfz-Steuer